Seit Jahren wird angekündigt, dass die intelligenten Stromzähler kommen – sie sollen jederzeit den aktuellen Energieverbrauch anzeigen, aus der Ferne ablesbar sein und die Grundlage für weitere digitale Infrastruktur bilden – zum Beispiel für ein Smart Home.

Im September 2016 wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) veröffentlicht. Es schafft die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einbau, Betrieb und Datenschutz rund um intelligente Stromzähler. Es wurde davon ausgegangen, dass noch 2017 der Startschuss für den flächendeckenden Einbau der Smart Meter folgen würde. Und doch neigt sich mittlerweile das erste Halbjahr 2019 dem Ende und die ganze Branche wartet immer noch auf den offiziellen Start des Rollouts.

Die Bedingungen für den Start

Das MsbG regelt die Voraussetzungen für den Start des Smart-Meter-Rollouts im § 30 ganz klar: es müssen drei voneinander unabhängige Hersteller der Smart-Meter-Gateways vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Diese Zertifizierung umfasst unter anderem die Datensicherheit und den Datenschutz, die Funktionsweise der Geräte und die Korrektheit der ausgelesenen Messwerte.

Sobald mindestens drei Hersteller diese Zertifizierung erfolgreich durchlaufen haben, erfolgt die sogenannte Markterklärung durch das BSI. Ab diesem Moment gelten gesetzliche Einbaufristen und Mindestquoten für die Stromnetzbetreiber.

Was ist überhaupt ein Smart Meter?

Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwei Varianten: die moderne Messeinrichtung und das intelligente Messsystem.

Die moderne Messeinrichtung ist ein Stromzähler, der jederzeit den in diesem Moment anfallenden Stromverbrauch messen und angeben kann. Bisher funktionierten Stromzähler im Regelfall so, dass man sich einmal im Jahr vor den Zähler im Keller gestellt und den angezeigten Zählerstand abgelesen hat. Aus dem Unterschied zum vorigen Zählerstand hat sich der Energieverbrauch ergeben und dieser wurde dann abgerechnet. So konnte man natürlich nur einen durchschnittlichen Verbrauch über das Jahr hinweg abschätzen, aber nie nachvollziehen, wie viel Energie wann konkret verbraucht wurde. Die modernen Messeinrichtungen werden nun für jede Viertelstunde den tatsächlichen Energieverbrauch abspeichern und anzeigen können. Die Datenübertragung an den Energieversorger bzw. Netzbetreiber erfolgt jedoch nicht „in Echtzeit“, sondern auch nur einmal im Jahr. Diese modernen Messeinrichtungen werden nach und nach bei allen Kleinverbrauchern bis 6.000 kWh pro Jahr eingebaut.

Das intelligente Messsystem ist eine oben beschriebene moderne Messeinrichtung, die allerdings dauerhaft mit einem Smart Meter Gateway verbunden ist und deswegen auch mehr oder weniger in Echtzeit den Energieverbrauch überträgt. Hier ist zu beachten, dass auch beim intelligenten Messsystem nur in Viertelstunden gemessen wird. In seiner Kunden-App wird man dementsprechend pro Stunde vier Verbrauchsmengen sehen können und damit sein eigenes Verbrauchsverhalten – oder das seiner Maschinen, Anlagen, etc. – nachvollziehen können. Das war für Gewerbe- und Industriekunden mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch auch bisher schon über die sogenannte Zählerfernauslesung möglich, allerdings bietet das intelligente Messsystem natürlich eine ganz andere Infrastruktur für weitere Funktionen im Sinne eines Smart Home oder Smart Building.

Die Bedingungen für den Einbau

Im MsbG wird geregelt, wie viele moderne Messeinrichtungen und wie viele intelligenten Messsysteme in welchem Zeitraum eingebaut werden müssen. Sobald der offizielle Startschuss fällt, müssen die intelligenten Messsysteme im Regelfall innerhalb von acht Jahren eingebaut werden. Je nach Verbrauchshöhe gelten Obergrenzen für die Kosten, die durch den Betrieb in Rechnung gestellt werden dürfen. Während für Verbraucher zwischen 6.000 und 10.000 kWh eine Preisobergrenze von 100 Euro brutto pro Jahr für den Messstellenbetrieb gilt, dürfen bei Verbrauchern zwischen 50.000 und 100.000 kWh bis zu 200 Euro pro Jahr berechnet werden. Für Verbraucher unter 6.000 kWh Jahresverbrauch gelten je nach Höhe jährliche Preisobergrenzen zwischen 20 und 60 Euro.

Der Mehrwert eines Smart Meters

In der Vergangenheit wurde oft der große Vorteil beschrieben, dass man durch einen intelligenten Stromzähler schließlich live seinen Energieverbrauch nachvollziehen und damit besonders große Stromfresser finden sowie seinen Verbrauch verringern kann. Smart Meter können tatsächlich anhand der Stromimpulse erkennen welches Gerät wie viel Energie verbraucht und das dementsprechend aufschlüsseln. Aber selbst der interessierte Nutzer wird dem Verbrauchsdisplay nach zwei, drei Tagen keine besondere Aufmerksamkeit mehr schenken. Für den Stromnetzbetreiber sind Echtzeit-Daten über den Stromverbrauch zur Steuerung des Netzes grundsätzlich gut, aber diese kann er genauso gut mit Sensoren im Stromnetz aufnehmen. Ein weiterer Punkt war die Chance der zeitflexiblen Tarife zum Verschieben des Energieverbrauchs in einen kostengünstigen Zeitraum – man lässt die Waschmaschine nachts laufen und ähnliche Ideen waren im Gespräch. Die Ersparnis eines normalen Haushaltsverbrauchers dürfte sich dabei aber in so niedrigen Bereichen bewegen, dass auch dieser Vorteil kaum Wirkung zeigt.

Ein ernst zu nehmender Mehrwert ergibt sich durch die Schnittstellen des Smart Meters und des Gateways. Unter dem Begriff Controllable Local Systems (CLS) sind die Fähigkeiten eine Smart Home Infrastruktur anzubinden zu verstehen. Mit der CLS-Schnittstelle lassen sich von der Elektromobilität über Internet of Things bis zur Gebäudesteuerung verschiedenste Anwendungen anschließen und steuern. Dadurch entsteht ein echter Mehrwert, da neben den eventuellen Einsparmöglichkeiten vor allem der Komfort des Nutzers angesprochen wird. Die intelligente Steuerung der Klimaanlage, die Automatisierung der Sicherheitsanlagen und die Fernsteuerung verschiedenster Geräte sind hier nur einige Beispiele.

Der echte Mehrwert des Smart Meters für Endverbraucher wird im Smart Home liegen.

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