In der weitreichenden Diskussion um den weltweiten Klimawandel wird oft über Großes gesprochen, ein neues Energiesystem geplant und eine ganze Branche transformiert. Genauso gut gibt es aber auch lokale Möglichkeiten Energie und Geld zu sparen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Energie-Contracting. Hierbei übernimmt ein Dienstleister (der Contractor) eine bestimmte Aufgabe für den Verbraucher:

  • die Energielieferung
  • Energieeffizienz-Maßnahmen
  • den Bau und die Inbetriebnahme effizienter Anlagen
  • oder die Betriebsführung der Energieanlagen

Das zentrale Merkmal des Contractings ist die Verbesserung – das heißt im Regelfall Effizienzsteigerung – der Leistung durch den Dienstleister. Das kann genauso gut eine günstigere Belieferung mit Energie (im Vergleich zum normalen Energieversorger) oder eben auch die nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen zum Energiesparen sein.

Langfristige Zusammenarbeit mit dem Contractor

Egal ob als privater Haushalt oder als Unternehmer – es lohnt sich zu überlegen, an welchen Stellen Energie gespart werden kann und aus welchen Quellen der übrige Energieverbrauch bezogen werden soll. Womöglich bietet sich durch ein Keller-Blockheizkraftwerk die Strom- und Wärmeversorgung eines gesamten Wohnblocks oder Quartiers an. Womöglich kann durch eine bessere Wärmedämmung und Nachrüstung der Heizung jede Menge Energie gespart werden. Womöglich fehlen aber sowohl Fachkenntnisse als auch finanzielle Mittel zur Durchführung – dann bietet es sich sehr gut an, einen Energiecontractor zu beauftragen.

Der Contractor bekommt eine bestimmte Aufgabe vertraglich auferlegt und wird entsprechend vergütet. Die Art und Höhe der Vergütung orientiert sich wiederum an der Effizienz der Aufgabenerledigung. So basiert das Energie-Einspar-Contracting darauf, dass der Contractor den Großteil der eingesparten Kosten ausgezahlt bekommt. Der Verbraucher spart Energie und Kosten und der Contractor verdient je mehr desto effizienter die Sparmaßnahmen Wirkung zeigen. Im Rahmen eines Energie-Liefer-Contractings wird die gelieferte Energie wie bei einem Versorgungsvertrag vergütet, aber ist durch die gemeinsame Lieferung von Strom und Wärme meist schon günstiger als die üblichen separaten Versorgungsverträge. Der Contractor wird für die gelieferte Energie vergütet und ist angespornt bei der Erzeugung Kosten zu sparen.

Ein deutlicher beiderseitiger Vorteil ergibt sich so meist bei langfristigen Contracting-Verträgen. Wenn der Contractor die Strom- und Wärmeversorgung eines Wohnquartiers übernehmen soll, setzt er besonders effiziente Anlagen ein, die üblicherweise erst installiert werden müssen. Die Wirtschaftlichkeit entsteht dadurch, dass die Verbraucher eine Vertragslaufzeit von bis zu 10 Jahren abschließen und kontinuierlich Energie abnehmen – so refinanziert sich ein kleines Blockheizkraftwerk ziemlich problemlos.

Energie-Liefer-Contracting

Der Contractor übernimmt die gesamte Verantwortung über die Energieversorgung. Er stellt durch Finanzierung und Inbetriebnahme der Energieanlagen eine optimale Versorgung sicher, verantwortet aber auch die Instandhaltung und garantiert die Lieferung der abgenommenen Energie. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass erneuerbare Energie geliefert werden muss (Solarthermie, Holzpellets, etc.), dass eventuell anfallende Abwärme anderen Prozessen zugeführt werden soll und dass die Wärmeanlagen bei Eignung im Sommer eine Kälteerzeugung übernehmen sollen.

Ein solcher Contractingvertrag ähnelt schlussendlich einem üblichen Versorgungsvertrag bzw. Kaufvertrag über zu liefernde Energie. Für Unternehmen bietet sich ein Liefer-Contracting besonders an, da sich ein externer Dienstleister mit Expertise vollumfänglich um die Versorgung kümmert – so ergibt sich nicht nur eine zeitliche Entlastung, sondern natürlich auch eine sehr genaue Planbarkeit bevorstehender Kosten, da ausschließlich die Versorgung – und eben nicht unvorhersehbare Wartungen und Instandhaltungen – berechnet wird.

Energie-Einspar-Contracting

Beim Einspar-Contracting handelt es sich um den konkreten Auftrag an einen Dienstleister, die vorhandene Immobilie und die bestehenden Anlagen energetisch zu optimieren. Dafür werden vielfältige Energieeffizienzmaßnahmen erwogen, wie die Verbesserung der Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungs- oder Klimaanlage und Etablierung von Managementsystemen. Vertraglich wird ein Einsparziel vereinbart und die Vergütung orientiert sich unmittelbar an den eingesparten Kosten, die durch die Effizienzerhöhung wegfallen. So ist der Contractor natürlich daran interessiert, eine möglichst hohe Einsparung zu erzielen. Für den Verbraucher ergibt sich nicht nur eine Einsparung von Energiekosten, sondern natürlich auch Emissionsminderung, die insbesondere bei Einführung einer Treibhausgasbesteuerung in Zukunft noch umso wichtiger wird.

Finanzierungs- und Betriebsführungs-Contracting

Im Rahmen des Finanzierungs-Contracting übernimmt der Dienstleister die Investition in neue Energieanlagen. Die darauf folgende Bewirtschaftung wird durch den Verbraucher selbst übernommen, genauso wie die Instandhaltung und das wirtschaftliche Risiko. Der Contractor übernimmt nur die Bezahlung der Anlage und wird fortan vom Verbraucher wie bei einem Kredit zur Tilgung bezahlt.

Beim Betriebsführungs-Contracting passiert das genaue Gegenteil: der Verbraucher verfügt über Energieanlagen, die fortan von einem Dienstleister möglichst effizient bewirtschaftet werden. Durch Optimierung des Betriebs garantiert der Contractor eine hohe Wirtschaftlichkeit und wird für diese meist im Sinne eines Wartungsvertrags konstant bezahlt.

Das Konzept Energie-Contracting basiert auf dem Wunsch eines Verbrauchers sich bezüglich verschiedener Faktoren zurücklehnen zu können und dafür spezialisierte Dienstleister zu engagieren. Insbesondere für effiziente Quartierskonzepte bieten sich Contractingmodelle an, um die hohe Komplexität und das technische sowie wirtschaftliche Risiko an Experten zu übertragen.

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