Die MaKo2020 – Marktkommunikation 2020 – ist die umfassendste regulatorische Änderung der deutschen Energiewirtschaft seit dem Unbundling. Über diese Änderungen wurde schon oft gesprochen, aber selten die wirklichen Konsequenzen für den Alltag hervorgehoben. 

Aber genau diese Aufgaben hat sich Energiewirtschaft Einfach gesetzt: 
Wir brechen das Kleingedruckte der MaKo2020 auf ganz praktische Auswirkungen im Alltag der Mitarbeiter herunter.

Im ersten Beitrag zur praktischen Auswirkung der MaKo2020 haben wir uns die konkrete Umstellung am 1. Dezember 2019 angeschaut. Im zweiten Beitrag ging es um Änderungen in der Stammdatenstruktur und die Netznutzungsabrechnung. Letzte Woche ging es um die beiden neuen EDI@Energy-Datenformate COMDIS und UTILTS. Und heute betrachten wir die neue Version des Prozessdokuments MPES.

Was ist die MPES?

Die Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom) sind das Äquivalent zur GPKE – aber eben für Strom-Einspeiser. In diesem Dokument sind die relevanten Alltagsprozesse der Energiewirtschaft für Einspeisestellen geregelt, beschrieben und visualisiert.

Die fortschreitende Energiewende hat eine Vielzahl von dezentralen Energieanlagen hervorgebracht. Darunter fallen auch mehr und mehr privat betriebene Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Mini-Blockheizkraftwerke in Kellern und Biogasanlagen von Landwirten. Um die steigende Komplexität vieler dezentraler Anlagen für das energiewirtschaftliche System zu ordnen, hat die Bundesnetzagentur am 29.10.2012 die Einführung der MPES zum Oktober 2013 beschlossen.

In diesem Dokument wurden Wechsel- und Abrechnungsprozesse sowie Datenübertragungen für Einspeiser geregelt und für alle Energieunternehmen verbindlich etabliert. Die MPES wurde Ende 2015 aufgrund einiger Anpassungen des EEG angepasst und nach der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes und des Interimsmodells zum Oktober 2017 nochmal aktualisiert. Die zum jetzigen Zeitpunkt gültige Version der MPES ist unter BK6-16-200 Anlage 3 zu finden.

Die MaKo2020 erfordert Anpassungen der MPES

Die MaKo2020 ist die größte regulatorische Anpassung der Energiewirtschaft seit vielen Jahren und wird zum 1. Dezember 2019 praktisch alle Prozessdokumente in der Stromsparte anpassen. Die ab Ende dieses Jahres gültige Version der MPES ist schon jetzt unter BK6-18-032 Anlage 3 bei der Bundesnetzagentur zu finden.

Jedenfalls ändert sich durch die MaKo2020 der Aufbau der MPES deutlich. In der Vergangenheit wurden folgende Prozesse aufgeführt:

  • Kündigung
  • Lieferbeginn
  • Lieferende
  • Stornierung und Rückabwicklung
  • Stammdatenänderung
  • Zuordnungslisten
  • Messwert-/ Energiemengenübermittlung
  • Geschäftsdatenanfrage
  • Netznutzungsabrechnung

Die neue Struktur unter der MaKo2020 sieht hingegen so aus:

  • Kündigung
  • Lieferbeginn
  • Lieferende
  • Überprüfung einer EEG-Marktlokation mit DV-Pflicht auf 100% LF-Zuordnung
  • Übergreifende Prozesse

So scheint sich die MPES deutlich verkürzt zu haben. Tatsächlich wird mit Einführung der MaKo2020 aber bloß eine Konsolidierung diverser übergreifender Prozesse vorgenommen, die in der GPKE ausführlich beschrieben werden und in den weiteren Prozessdokumenten wie der MPES nur verlinkt werden. Die vorige Prozessvielfalt findet sich jetzt also einfach in der GPKE wieder, nur dass beim Lesen einige Begriffe ausgetauscht werden müssen:

  • Belieferung durch Erzeugung
  • Energie verbrauchen durch Energie erzeugen
  • Letztverbraucher durch Erzeuger

Da die Inhalte der GPKE in späteren Artikeln ausführlich beschrieben werden, beschränken wir uns an dieser Stelle auf den Hinweis, dass die Zuordnungslisten in der MaKo2020 abgeschafft werden, die Stammdatenstruktur der UTILMD geändert wird und ansonsten einige Fristen und Schnittstellen angepasst werden.

Kündigung

In der Vergangenheit hat der Prozess Kündigung in der MPES komplett auf die GPKE verwiesen: „Es gelten die Bestimmungen gemäß GPKE in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend“. In der MaKo2020-Version wird der Prozess sowohl mit einem Sequenzdiagramm als auch tabellarischen Erklärungen vorgestellt. Dabei wird auch auf die Antwort des alten Lieferanten bei einer bereits vor der EDIFACT-Meldung erfolgten Vertragskündigung in verschiedenen Szenarien eingegangen. Bei den beschriebenen Vorgehensweisen finden sich keine Überraschungen.

Lieferbeginn

In der bisherigen MPES wurde hier sowohl auf vollständige als auch zeitlich anteilige Wechselvorgänge von Einspeiseanlagen eingegangen, die Fristen und der eigentliche Prozessablauf erklärt. In der MaKo2020-Version findet sich hier ebenso die Unterscheidung der drei Wechselszenarien, inklusive visueller und tabellarischer Darstellung der Vorgänge – auch bei Konfliktszenarien konkurrierender Anmeldungen. Für weitere Informationen betrachtet man am besten direkt Kapitel 4.2 in der BK6-18-032-MPES (pdf).

Lieferende

Vergleichbar mit dem Prozess Lieferbeginn gibt es hier eine Unterscheidung der verschiedenen Szenarien: Abmeldung einer Marktlokation bzw. Abmeldung einer Tranche sowie Hinweise zum untermonatigen Wechsel oder Wechsel ohne Fristeinhaltung. Alle weiteren Infos lassen sich in der neuen MPES unter 4.3 und 4.4 entnehmen (pdf).

Überprüfung einer EEG-Marktlokation mit DV-Pflicht auf 100% LF-Zuordnung

Dieser Prozess wird mit der MaKo2020 erstmals standardisiert eingeführt. Schlussendlich geht es dabei darum, dass ein Einspeiser mit Direktvermarktungspflicht immer für einen vollen Kalendermonat genau einem abnehmenden Lieferanten zugeordnet ist – das Verbot einer anteiligen Zuordnung wird vom EEG so vorgeschrieben. In diesem Themenkomplex tätige Kollegen stellen sicher fest, dass dieses Vorgehen schon seit einigen Jahren durch das EEG gefordert wird – allerdings muss das alles bisher bilateral per Mail und Telefon geklärt werden. Die MaKo2020MPES führt jetzt erstmals einen standardisierten Prozess ein. Dieser ist inklusive Darstellung und erklärender Tabelle dem Kapitel 4.5 zu entnehmen (pdf).

In den nächsten Beiträgen zur MaKo2020 gehen wir auf weitere konkrete Änderungen in den Prozessdokumenten ein.

Der erste Beitrag handelt hier von der konkreten Umstellung zum Dezember 2019. Der zweite Beitrag zu Stammdaten und dem Lieferschein ist hier veröffentlicht. Der dritte Beitrag über die neuen Datenformate ist hier zu finden.

Bis dahin lässt sich einiges aus dem BDEW-Grobkonzept und -Feinkonzept zur Einführung der MaKo2020 entnehmen. Da diese Dokumente, die GPKE und co. aber nur schwer zu durchschauen sind, bietet sich das beste Seminar rund um MaKo2020 an:

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