Die MaKo2020 – Marktkommunikation 2020 – ist die umfassendste regulatorische Änderung der deutschen Energiewirtschaft seit dem Unbundling. Über diese Änderungen wurde schon oft gesprochen, aber selten die wirklichen Konsequenzen für den Alltag hervorgehoben. 

Aber genau diese Aufgaben hat sich Energiewirtschaft Einfach gesetzt: 
Wir brechen das Kleingedruckte der MaKo2020 auf ganz praktische Auswirkungen im Alltag der Mitarbeiter herunter.

Im ersten Beitrag zur praktischen Auswirkung der MaKo2020 haben wir uns die konkrete Umstellung am 1. Dezember 2019 angeschaut. Im zweiten Beitrag ging es um Änderungen in der Stammdatenstruktur und die Netznutzungsabrechnung. Heute betrachten wir die beiden neuen EDI@Energy-Datenformate COMDIS und UTILTS.

COMDIS – Die Antwort auf Reklamationen.

Im vorigen Beitrag hatten wir uns mit der Netznutzungsabrechnung beschäftigt. Unter anderem wird ein Vorab-Lieferschein eingeführt, der die abzurechnenden Energiemengen überträgt. Dabei handelt es sich um eine herkömmliche MSCONS mit einem bestimmten Qualifier. Dieser Lieferschein kann jedoch genau so wie die eigentliche Netznutzungsabrechnung reklamiert werden.
Und in diesem Fall kommt das neue Datenformat COMDIS zum Zug.

Die Netznutzungsabrechnung findet ja folgendermaßen statt: der Netzbetreiber übermittelt die Zählerstände, übersendet nun anschließend einen Lieferschein mit den abzurechnenden Energiemengen und sendet dann die eigentliche Rechnung an den Lieferanten.

Wenn der Lieferant mit der Netznutzungsabrechnung nicht einverstanden ist, kann er sie nach entsprechender Prüfung ablehnen. Dazu kann eine auf den Fehler verweisende Ablehnung per EDIFACT versendet werden: eine APERAK oder negative REMADV. Daraufhin prüft der Netzbetreiber ob die Reklamation bestand hat oder der Lieferant die Rechnung so wie gestellt bezahlen muss. Sollte die Reklamation zurecht gestellt worden sein, storniert der Netzbetreiber seine ursprüngliche Rechnung und stellt eine Neue aus.

Sollte die Reklamation aber falsch sein, musste der Netzbetreiber bisher äußerst manuell vorgehen: es wurde der Telefonhörer in die Hand genommen oder eine E-Mail geschrieben, mit dem Hinweis auf Korrektheit der Rechnung und Anforderung einer unverzüglichen Freigabe. Diese bilaterale Klärung ist oft aufwendig und bindet sowohl Zeit als auch Personal. Oft genug sind sich Netzbetreiber und Lieferant auch nicht sofort einig, sodass tiefergreifende Recherchen durchgeführt werden und noch mehr Zeit kosten.

An dieser Stelle soll die COMDIS helfen: dieses neue EDI@Energy-Format steht wortwörtlich für eine Handelsunstimmigkeit (Commercial Dispute“) und kann als Antwort auf eine Reklamation versendet werden. Im Fall einer abgelehnten Netznutzungsabrechnung oder eines abgelehnten Lieferscheins kann nun womöglich auf den Telefonhörer und die E-Mail verzichtet werden, weil die COMDIS zum Beispiel folgende Inhalte übertragen kann:

  • Z58 Anmeldung wurde bestätigt
    • als Antwort auf eine Reklamation „Unbekannte Marktlokation“
  • Z59 Abrechnungsbeginn entspricht bestätigtem Vertragsbeginn
    • als Antwort auf eine Reklamation „Abrechnungsbeginn ungleich Vertragsbeginn“ mit Referenzierung auf die Meldungen
  • Z61 Netznutzungs-MSCONS wurde übersendet
    • als Antwort auf eine Reklamation „Netznutzungsenergiemengen fehlen“ mit Referenzierung auf die Meldung

Die COMDIS soll also die Masse der einfachen Reklamationsklärungen übernehmen und die Sachbearbeiter entlasten. Dabei ist zu beachten, dass komplexe Ablehnungsgründe natürlich weiterhin nur durch einen direkten Kontakt zwischen Mitarbeitern des Lieferanten und des Netzbetreibers geklärt werden können. Dennoch lässt sich vielleicht ein Teil des alltäglichen Aufwands durch die Einführung der COMDIS erledigen.

UTILTS – Berechnung für komplexe Messstellen.

Das zweite neu eingeführte Nachrichtenformat ist die UTILTS. Diese Nachricht ist nicht mit der UTILMD (Stammdaten, Wechselprozesse) zu verwechseln! Die UTILTS steht für Utilities Time Series und damit wortwörtlich für Netznutzungszeiten. Im Rahmen der MaKo2020 wird dieses Format allerdings vorerst nur für Berechnungsformeln verwendet.

Berechnungsformeln werden bei komplexen Messstellen benötigt – wenn es zum Beispiel mehrere Unterzählern und einen Summenzähler gibt. Die Berechnungsformeln stellen dar, wie die ermittelten Messwerte der einzelnen Messlokationen (Zähler) zur Bildung der Werte der Marktlokation (Bilanzierung) zu verrechnen sind.

Die anzuwendende Berechnungsformel kann mit verschiedenen Operatoren das Verhältnis der Zähler untereinander darstellen: Addition oder Subtraktion von Verbrauchs- bzw. Erzeugungszählern inklusive Verlustfaktoren der Leitung. Sollte die angewendete Berechnungsformel zu komplex für diese Operatoren sein, kann mithilfe der UTILTS auch folgender Status kommen:  Z34 „Formel muss beim Absender angefragt werden“.

Sollten die Daten der UTILTS nicht stimmen, kann mit diesem Format auch eine Fehlermeldung übertragen werden, die beispielsweise auf eine im betroffenen Zeitraum fehlende Formel hinweist. Darüber hinaus können Fehlermeldungen beispielsweise aufgrund eines unplausiblen Datums, fehlender Messlokationen oder einer unstimmigen Identifikation der Messlokationen gesendet werden.

Mithilfe der UTILTS hat der Netzbetreiber die anzuwendenden Berechnungsformeln initial bis zum 1. Januar 2020 an den Messstellenbetreiber zu übermitteln.

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In den nächsten Beiträgen zur MaKo2020 gehen wir auf konkrete Änderungen in den Prozessdokumenten ein.

Der erste Beitrag handelt hier von der konkreten Umstellung zum Dezember 2019. Der zweite Beitrag zu Stammdaten und dem Lieferschein ist hier veröffentlicht.

Bis dahin lässt sich einiges aus dem BDEW-Grobkonzept und -Feinkonzept zur Einführung der MaKo2020 entnehmen. Da diese Dokumente, die GPKE und co. aber nur schwer zu durchschauen sind, bietet sich das beste Seminar rund um MaKo2020 an:

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