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Eigentumsstruktur - Übertragungsnetzbetreiber Amprion

In einem vorigen Beitrag haben wir über die veränderten Anteilseigner des Übertragungsnetzbetreibers Tennet gesprochen. Dieser ehemalige E.ON-Konzernteil gehört nunmehr einem Konsortium mehrerer Staatsfonds, dem niederländischen Netzbetreiber Tennet und der deutschen KfW.

Bei Amprion gibt es kürzliche Entwicklungen, die aber noch ein gutes Stück aufregender sind. Amprion wurde aus regulatorischen Gründen (EnWG §8) aus der Konzernstruktur RWE entflochten – und nun hält RWE indirekt doch wieder einen Mehrheitsanteil an Amprion.

M31 Beteiligungsgesellschaft

74,9 Prozent
(RWE ~35% Anteil an Amprion)

RWE Alkaios Holding

25,1 Prozent
(RWE ~20% Anteil an Amprion)

Die RWE AG hält über die Beteiligungsgesellschaften mittelbar 55% am ÜNB Amprion.

RWE hat Aktien übernommen.

Im Zug der kartellrechtlichen Bedenken zur Marktmacht der vier großen Energiekonzerne (E.ON, RWE, Vattenfall, EnBW) wurde die RWE Transportnetz Strom GmbH im Jahr 2009 zu Amprion GmbH umfirmiert. Zwei Jahre später verkaufte RWE die 74,9 % an einen Infrastrukturfonds der Commerzbank. An diesem Fonds waren anschließend vielseitige Investoren beteiligt, während RWE über die Alkaios Holding eine Sperrminorität von 25,1% behielt.

Im Stromnetzbetrieb steht natürlich immer ein hoher Finanzierungsbedarf für den Ausbau und die Modernisierung des Netzes an – daher wurde Anfang 2026 bekannt, dass einige Investoren aus der Amprion-Beteiligung aussteigen wollen.

RWE nutzte die Gelegenheit und übernahm größere Anteile an der M31-Gesellschaft. Über die jeweiligen Beteiligungen hält die RWE AG nun (bei Abschluss der Transaktion im dritten Quartal 2026) also mehr als die Hälfte der gesamten Amprion-Anteile.

Eigentumsrechtliche Entflechtung?

An dieser Stelle lohnt sich nochmal ein vollständiges Zitat aus Absatz 2 im Paragraph 8 des Energiewirtschaftsgesetzes:

Personen, die unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein Unternehmen ausüben, das eine der Funktionen Gewinnung, Erzeugung oder Vertrieb von Energie an Kunden wahrnimmt, sind nicht berechtigt, unmittelbar oder mittelbar Kontrolle über einen Betreiber eines Transportnetzes oder ein Transportnetz oder Rechte an einem Betreiber eines Transportnetzes oder einem Transportnetz auszuüben. Personen, die unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über einen Transportnetzbetreiber oder ein Transportnetz ausüben, sind nicht berechtigt, unmittelbar oder mittelbar Kontrolle über ein Unternehmen, das eine der Funktionen Gewinnung, Erzeugung oder Vertrieb von Energie an Kunden wahrnimmt, oder Rechte an einem solchen Unternehmen auszuüben.

Kurz gesagt: wer Kraftwerke kontrolliert, darf ein Übertragungsnetz nicht kontrollieren.

RWE ist aber der größte Kraftwerksbetreiber Deutschlands – vermutlich sogar Europas – und hält nun einen Mehrheitsanteil am Übertragungsnetz Amprion. Die Geschäftsführungen von RWE und Amprion haben schon verlauten lassen, dass der ÜNB natürlich weiterhin unabhängig bleibe.

Die Frage ist nur: sehen das auch die Aufsichtsbehörden so? Die Bundesnetzagentur hat kürzlich Auflagen für Tennet veröffentlicht, da die dortigen Anteilseigner nun ihre Verflechtung mit u. a. Kraftwerks- und Versorgungsstrukturen aufschlüsseln sollen. 

Welche Auflagen für Amprion folgen, wird wirklich spannend. Die BNetzA und das Bundeskartellamt werden sich diesen Vorgang und die Auswirkungen auf den Stromnetzbetrieb sehr genau ansehen.

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