Früher hat das Energieunternehmen alles gemacht. Kraftwerksbetrieb, Netzbetrieb, Messung, Versorgung wurden aus einer Hand erledigt. Die meisten Energieversorgungsunternehmen entstanden aus den ersten Kraftwerksbetreibern – dabei wurden natürlich Strom- und Wärmeleitungen gebaut, mehr und mehr Verbraucher angeschlossen und dort auch Zähler verbaut.
So entstand ein in sich geschlossenes und funktionierendes System. Ein natürliches Monopol. Denn aus Sicht des Verbrauchers gab es keine Wahl – das eine Energieunternehmen vor Ort konnte mich anschließen oder eben nicht. Ich konnte versorgt werden oder eben nicht. Während diese Situation für das Energieunternehmen recht angenehm war, musste sicht aus Verbrauchersicht natürlich etwas ändern.
Und so hat 1996 die EU-Richtlinie 96/92/EG den sogenannten Elektrizitätsbinnenmarkt eingeführt. Dahinter steckt ein europaweiter zusammenhängender Energiemarkt. Doch für einen Markt brauchen wir Wettbewerb – und damit wurde auch die Entflechtung der bisherigen Monopolstruktur gefordert. Zwei Jahre später wurde das Energiewirtschaftsgesetz erstmals seit vielen Jahrzehnten angefasst.
Mit dem EnWG 1998 wurden die Grundlagen für das Unbundling gelegt. Mit weiteren Anpassungen ergab sich über das nächste Jahrzehnt eine ernsthafte Trennung der energiewirtschaftlichen Aufgaben – zumindest ab einer bestimmten Unternehmensgröße.